Fachwissen für den Mittelstand
Der VBU Blog
Lernen Sie unsere Experten und Autoren kennen. Fachwissen für den Mittelstand.Warum gute Investitionsberatung mehr ist als die Auswahl des passenden Förderprogramms
Wer Fördermittel optimal nutzen möchte, sollte nicht nur nach dem höchsten Zuschuss suchen. Das europäische Beihilferecht beeinflusst häufig Förderfähigkeit, Förderhöhe und Nachweispflichten. Am Beispiel der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird deutlich, warum technische, wirtschaftliche und beihilferechtliche Aspekte gemeinsam betrachtet werden müssen.
Nicht das Förderprogramm entscheidet zuerst – sondern häufig das Beihilferecht
Ob Energieeffizienz, Digitalisierung, Forschung oder Qualifizierung – öffentliche Förderprogramme sind heute ein wichtiger Bestandteil unternehmerischer Investitionsentscheidungen. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig die technische Lösung und die Frage, welches Förderprogramm die höchste Unterstützung bietet.
Dabei wird jedoch oft übersehen, dass nahezu alle Unternehmensförderungen einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen unterliegen: dem europäischen Beihilferecht.
Dieses soll Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt verhindern. Für Unternehmen ist jedoch vor allem eines relevant: Das Beihilferecht entscheidet häufig darüber, welche Kosten überhaupt förderfähig sind, welche Nachweise erforderlich werden und wie hoch eine Förderung letztlich ausfallen kann.
Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb nicht darin, das passende Förderprogramm zu finden, sondern die Investition von Beginn an technisch, wirtschaftlich und beihilferechtlich richtig einzuordnen.
Förderstrategie statt Förderprogrammsuche
Eine gute Investitionsberatung betrachtet deshalb nicht nur das einzelne Förderprogramm.
Sie berücksichtigt beispielsweise:
-
bereits erhaltene staatliche Beihilfen,
-
geplante Investitionen der kommenden Jahre,
-
die Wahl des geeigneten Beihilferegimes,
-
mögliche Kumulierungen verschiedener Förderungen,
-
die langfristige Förderstrategie des Unternehmens.
Gerade bei größeren Investitionsvorhaben kann diese strategische Betrachtung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Die EEW als Praxisbeispiel
Wie eng technische Planung und Beihilferecht miteinander verzahnt sind, zeigt die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Gefördert wird über BAFA (Zuschussvariante) oder KfW (zinsgünstiges Darlehen und Tilgungszuschuss).
Je nach beihilferechtlicher Grundlage wird zwischen Investitionsgesamtkosten (IGK) und Investitionsmehrkosten (IMK) unterschieden.
Die Investitionsgesamtkosten umfassen sämtliche förderfähigen Kosten, die unmittelbar für die Umsetzung einer Maßnahme erforderlich sind.
Die Investitionsmehrkosten beschreiben dagegen ausschließlich die Mehrkosten einer besonders energie- oder ressourceneffizienten Lösung gegenüber einer technisch vergleichbaren, kostengünstigeren Referenzinvestition.
Damit stellt sich bereits zu Beginn eines Projekts die Frage:
Wird die neue Anlage mit der bestehenden Anlage verglichen oder mit einer fiktiven Referenzanlage?
Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die Ermittlung der förderfähigen Kosten, sondern häufig auch die Berechnung der Treibhausgasminderung und damit die Förderhöhe.

Auch die Wahl des Beihilferegimes wirkt sich unmittelbar auf die Förderung aus. Die De-minimis-Verordnung ermöglicht derzeit Beihilfen bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren und ist häufig attraktiv, weil regelmäßig die Investitionsgesamtkosten als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Reicht dieser Spielraum nicht aus oder greifen andere Fördertatbestände, erfolgt die Förderung häufig nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dort sind – je nach Artikel – meist nur die Investitionsmehrkosten beihilfefähig.

Das Beispiel von EEW- Modul 4 zeigt deutlich: Nicht allein das Förderprogramm entscheidet über die Förderhöhe, sondern die beihilferechtliche Einordnung der Investition.
Beihilferecht betrifft weit mehr als Energieeffizienz
Die EEW ist nur ein Beispiel. Vergleichbare Fragestellungen finden sich in zahlreichen weiteren Förderbereichen.
Beim ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW werden Förderungen je nach Ausgestaltung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung oder der AGVO gewährt.
Auch die steuerliche Forschungszulage ist beihilferechtlich eingebettet und erfordert die Berücksichtigung weiterer Förderungen desselben Vorhabens.
Programme wie KOMPASS zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls als De-minimis-Beihilfen gewährt.
Ein bemerkenswertes Gegenbeispiel bildet dagegen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie wurde von der Europäischen Kommission insgesamt als beihilfefrei eingestuft. Dadurch entfallen viele beihilferechtliche Nachweise und Berechnungen, die in anderen Förderprogrammen erforderlich sind.
Fazit
Das europäische Beihilferecht ist kein Spezialthema für Juristen, sondern ein wesentlicher Bestandteil moderner Investitions- und Förderstrategien. Es beeinflusst Förderfähigkeit, Förderhöhe und Nachweispflichten und sollte daher bereits in einer frühen Planungsphase berücksichtigt werden.
Das Beispiel der EEW zeigt exemplarisch, wie eng technische Planung und beihilferechtliche Bewertung miteinander verbunden sind. Wer Investitionen ganzheitlich betrachtet, kann Förderpotenziale nicht nur besser ausschöpfen, sondern Projekte auch langfristig rechtssicher gestalten.
Rolle des VBU
Da Fördervorhaben zunehmend mehrere Fachgebiete berühren, bietet der Verbund Beratender Unternehmer e. V. (VBU) Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk unabhängiger Spezialistinnen und Spezialisten. Im Kompetenzteam Fördermittel sowie im gemeinsam mit dem BKO gebildeten Kompetenzteam ESG/CSRD werden Fragestellungen zu Förderung, Nachhaltigkeit und regulatorischen Anforderungen fachübergreifend bearbeitet. Der regelmäßige Wissens- und Erfahrungsaustausch im Netzwerk ermöglicht es, bei Bedarf weitere Kompetenzen – etwa aus Energieberatung, Digitalisierung, Finanzierung sowie Recht und Steuern – einzubeziehen. Unternehmen können damit von der Auswahl geeigneter Förderprogramme über die beihilferechtliche Einordnung bis zur nachhaltigen Umsetzung ihrer Vorhaben umfassend begleitet werden.
Das Experten-Team des VBU/BKO informiert, schult und unterstützt Sie in der Praxis.
Näheres zum Kompetenzteam ESG/CSRD erfahren Sie unter: https://vbu-berater.de/esg-nachhaltigkeit
Näheres zum VBU (Verbund Beratender Unternehmer) erfahren Sie unter: https://vbu-berater.de/
Näheres zum BKO (Berater Kompetenz Oberfranken) erfahren Sie unter: https://berater-oberfranken.de/
Oder kontaktieren Sie uns direkt:
Modul4: Merkblatt BAFA "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss" V7.0
Wenn Sie den Blog abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, wenn es neue Updates auf der Website gibt, damit Sie sie nicht verpassen.
Kontakt
Verbund beratender Unternehmer e.V.
Adenauerallee 12-14
53113 Bonn
Telefon: +49 228 966985-19
E-Mail: vorstand@vbu-berater.de
Kommentare