Wer Fördermittel optimal nutzen möchte, sollte nicht nur nach dem höchsten Zuschuss suchen. Das europäische Beihilferecht beeinflusst häufig Förderfähigkeit, Förderhöhe und Nachweispflichten. Am Beispiel der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird deutlich, warum technische, wirtschaftliche und beihilferechtliche Aspekte gemeinsam betrachtet werden müssen.
Nicht das Förderprogramm entscheidet zuerst – sondern häufig das Beihilferecht
Ob Energieeffizienz, Digitalisierung, Forschung oder Qualifizierung – öffentliche Förderprogramme sind heute ein wichtiger Bestandteil unternehmerischer Investitionsentscheidungen. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig die technische Lösung und die Frage, welches Förderprogramm die höchste Unterstützung bietet.
Dabei wird jedoch oft übersehen, dass nahezu alle Unternehmensförderungen einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen unterliegen: dem europäischen Beihilferecht.
Dieses soll Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt verhindern. Für Unternehmen ist jedoch vor allem eines relevant: Das Beihilferecht entscheidet häufig darüber, welche Kosten überhaupt förderfähig sind, welche Nachweise erforderlich werden und wie hoch eine Förderung letztlich ausfallen kann.
Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb nicht darin, das passende Förderprogramm zu finden, sondern die Investition von Beginn an technisch, wirtschaftlich und beihilferechtlich richtig einzuordnen.