Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wurde für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 neu aufgelegt. Die aktuelle Förderrichtlinie vom 14.12.2022 wurde am 23.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die entweder max. 50 Mio. € pro Jahr umsetzen oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. € ausweisen.
Die aktuelle Förderrichtlinie wurde gegenüber den vorangegangenen Regelungen vereinfacht: Die Unterteilung in Jung- und Bestandsunternehmen sowie in Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt. Für alle Unternehmenstypen gilt nunmehr der gleiche Höchstbetrag, der pro Beratung gefördert werden kann. Dieser Betrag ist 3.500 €. Es gibt nach wie vor eine Unterscheidung der Förderquoten, die sich regional unterscheiden und für alle Unternehmen je nach Region 50 oder 80% betragen.
Ziel der Beratungsförderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu verbessern sowie die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: BAFA-Unternehmensberatung