Wachstumschancengesetz
Wachstumschancengesetz ©pixabay

Das geplante Wachstumschancengesetz lässt aufhorchen

Seit 12.07.2023 liegt der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor.

Demnach sind im "Wachstumschancengesetz" ab 2024 deutliche Ausweitungen von Förderungen für Unternehmen in Deutschland vorgesehen. Zwei wichtige Neuerungen im Überblick:

1. Forschungszulage: bisher können förderfähige Aufwendungen bis zu max. EUR 4 Mio. p.a. zu 25 % (max. EUR 1 Mio. p.a.) gefördert werden. Ab dem Wirtschaftsjahr 2024 soll die Bemessungsgrundlage lt. Entwurf auf dann EUR 12 Mio. verdreifacht werden. Ausserdem sollen die in Auftrag gegebenen F&E-Aufwendungen künftig zu 70 % (statt bisher 60 %) anrechenbar sein. Neu ist die Ausweitung der Förderfähigkeit auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, soweit diese für die Durchführung des F&E-Vorhabens erforderlich und unerlässig sind.

2. Investitionsprämie:  förderfähiger Aufwand für Klimaschutzmaßnahmen soll mit 15 % bezuschusst werden (zunächst bis 2027). Dabei können bis zu Investitionen von bis zu EUR 200 Mio. gefördert werden. Rechnerisch sind somit bis zu EUR 30 Mio. Barzuschuss pro Antragsteller möglich sein

Natürlich bleibt das Gesetzgebungsverfahren und mögliche Änderungen noch abzuwarten. Mit dem Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2024 gerechnet.

 



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