Compliance in China 2023

Effektive Whistleblower- bzw. Hinweisgeber- und Hinweisgeberschutz-Systeme sind heute elementare Bestandteile und Kennzeichen eines guten Compliance-Management im Unternehmen. Diese Feststellung gilt auch für China, wo das Thema immer mehr in den Fokus rückt und die Zahl der Regulierungen in diesem Bereich schnell zunehmen. Das betonte Sebastian Wiendieck (Head of the Legal Practice, Rödl & Partner in China) anlässlich seines Vortrages im German Centre Shanghai.

Comp CN

China: Bisher keine gesetzliche Pflicht zum Aufbau eines allgemeinen Hinweisgebersystems. Aber!

Bis dato besteht in China für private Unternehmen grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Implementierung eines allgemeinen Hinweisgeber- / Hinweisgeberschutz-Systems. Gleichwohl wurden in den letzten Jahren verschiedene Regulierungs- und Verwaltungsgesetze erlassen, die Whistleblower indirekt schützen und damit die Notwendigkeit verstärken, adäquate Systeme zu etablieren.

Handlungsbedarf - Hinweisgeberschutzgesetz

Aktueller Handlungsbedarf besteht nunmehr auch vor dem Hintergrund des deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten u.a. verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und das für die gesamte Unternehmensgruppe und somit auch für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in China Anwendung findet. Gleiches gilt für das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettengesetz, welches die Einführung eines Beschwerdeverfahrens für Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette vorsieht.

Hinweisgebersysteme in China implementieren – 2 wichtige Punkte

  1. Beschwerdestellen können, soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen, auch bei einem Dritten, wie einem Branchenverband, Rechtsanwalt oder zentral bei der Konzernmutter eingerichtet werden.

  2. Ist die Meldestelle bei der Konzernmutter oder einem dritten außerhalb Chinas angesiedelt, gilt es eine Kollision mit dem chinesischen Datensicherheitsgesetz und dem Gesetz zum Schutz von persönlichen Informationen zu vermieden, welche bei der grenzüberschreitenden Übertragung von personenbezogenen Informationen und Sicherheitsrelevanten/-sensiblen Daten erhebliche Einschränkungen und rechtliche Sanktionen vorsehen (Chinese Data Security Law, Personal Information Protection Law, New Counter-Espionage Law).

Von der Veranstaltung berichtete Dirk Müller, VBU Partner in Shanghai

Der Autor ist Berater für Strategie und strategisches Marketing. Als VBU-Partner in Shanghai / China unterstützt er kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg nach China und dabei, in China erfolgreich zu sein. Zu seinem Portfolio gehören: Trend- und Marktanalysen, Strategieentwicklung, Projektunterstützung, interkulturelle Kompetenz und ein breites China-Servicenetzwerk vor Ort.

 

 



Kontakt

Verbund beratender Unternehmer e.V.
Adenauerallee 12-14
53113 Bonn
Telefon: +49 228 966985-19
E-Mail: vorstand@vbu-berater.de

© 2024 Verbund beratender Unternehmer e.V.

Suche